Le risque de devoir payer des dépens pour la procédure de conciliation encourage-t-il les parties à accepter un arrangement ?
In einem Grundsatzentscheid vom 23. Januar 2015 hat das Bundesgericht bestätigt, dass das Risiko, die Prozessentschädigung für das Schlichtungsverfahren bezahlen zu müssen, die Parteien dazu animieren könnte, einem Vergleich zuzustimmen. Diese Anmerkung zeigt, dass die Gefahr, die Parteientschädigung für das Schlichtungsverfahren bezahlen zu müssen, die Divergenzen zwischen den Schlichtungsparteien in Bezug auf den erwarteten Verfahrensausgang hervorhebt, was die Chancen auf eine Einigung stattdessen verringern könnte. (bk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare