Yoga-Lehrer bleibt wegen Verdunkelungsgefahr in Haft
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines selbsternannten Yoga-Lehrers aus dem Kanton Aargau gegen die Versetzung in Sicherheitshaft abgelehnt. Dem Mann wird vorgeworfen, mehrere ihm hörige «Schülerinnen» dazu bewegt zu haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen oder solche zu dulden. (Urteil 1B_71/2015)
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