Einreiseverbot für ehemaligen Mitarbeiter der ETH und des Cern
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Physikers gegen ein Einreiseverbot in die Schweiz abgewiesen. Der ehemalige Mitarbeiter der ETH Lausanne und des Cern in Genf war im Mai 2012 in Frankreich wegen Unterstützung der Organisation al-Qaida des Islamischen Maghreb zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. (Urteil C-3494/2013)
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