Eingetragener Partner als Vater von Leihmutterschaftskind
BGer – Der eingetragene Partner des genetischen Vaters eines Kindes, das in Kalifornien durch Leihmutterschaft geboren wurde, kann sich im Personenstandsregister der Schweiz nicht als Elternteil registrieren lassen. Die Anerkennung des amerikanischen Vaterschaftsurteils ist mit dem schweizerischen Ordre public nicht vereinbar. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Bundesamtes für Justiz (BJ) gut. (Urteil 5A_748/2014)
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