Beschlagnahmte Banknoten mit Kokainspuren
BVGer – Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) darf vorläufig beschlagnahmte Banknoten, die mit Kokain verunreinigt sind, nicht definitiv beschlagnahmen und vernichten, wenn die ordentlichen Strafverfolgungsorgane das Verfahren nicht übernommen haben. Das Bundesverwaltungsgericht heisst deshalb drei Beschwerden gegen die Einziehung und Vernichtung von Barmitteln teilweise gut. (Urteile A-5254/2014, A-5255/2014 und A-5258/2014)
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