Kein Erfolg für Geschädigte des IPCO-Betrugsfalls vor Bundesgericht
BGer – Die durch den Betrug der Devisenhandelsfirma IPCO geschädigten Anleger können gegenüber dem Zertifizierungsunternehmen der IPCO keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Ein entsprechender Versuch einer Schwyzer Firma endete erfolglos vor Bundesgericht. (Urteil 4A_299/2015)
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