Jusletter

St. Galler Regierung muss Spitaltarif neu festlegen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, St. Galler Regierung muss Spitaltarif neu festlegen, in: Jusletter 22. Februar 2016
BVGer – Die St. Galler Exekutive ist bei der Bestimmung der Tarife für stationäre Behandlungen im Kantonsspital St. Gallen und den dazu gehörenden Spitälern in Rorschach und Flawil falsch vorgegangen. Sie hat den Basisfallwert zu hoch angesetzt. (Urteil C-2350/2014)

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