St. Galler Regierung muss Spitaltarif neu festlegen
BVGer – Die St. Galler Exekutive ist bei der Bestimmung der Tarife für stationäre Behandlungen im Kantonsspital St. Gallen und den dazu gehörenden Spitälern in Rorschach und Flawil falsch vorgegangen. Sie hat den Basisfallwert zu hoch angesetzt. (Urteil C-2350/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare