Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Schiedsgerichtsbarkeit 2014/2015
Der Beitrag bespricht die wichtigsten Entscheide, die vom Bundesgericht in Sachen internationale Schiedsgerichtbarkeit in den Jahren 2014 und 2015 gefällt wurden. Die Auswahl der besprochenen Fälle berücksichtigt insbesondere sechs der acht ergangenen Leitentscheide, d.h. in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierte Entscheidungen, sowie einige der erfolgreichen Schiedsbeschwerden, welche so selten sind, dass ihnen meistens eine besondere Bedeutung zukommt. Der Beitrag enthält Verweise auf weiterführende Literatur zu den hier relativ summarisch besprochenen Entscheiden und den darin thematisierten Fragestellungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Überblick
- 2. Zuständigkeit (Art. 190(2)(b) IPRG)
- 2.1. BGE 140 III 75: Fehlende Zuständigkeit ratione temporis bei Schiedsspruch nach Ablauf der vereinbarten Frist
- 2.2. Urteil des Bundesgerichts 4A_124/2014 vom 7. Juli 2014: Grundsätzliche zwingende Natur von FIDIC-Schiedsgremien
- 2.3. Urteil des Bundesgerichts 4A_450/2013 vom 7. April 2014: Ausweitung der Schiedsvereinbarung auf eine Drittpartei in einem Konzern
- 2.4. Liegt eine Schiedsvereinbarung vor? BGE 140 III 367 und Urteil des Bundesgerichts 4A_136/2015 vom 15. September 2015
- 3. Rechtliches Gehör (Art. 190(2)(d) IPRG): Urteil des Bundesgerichts 4A_460/2013 vom 4. Februar 2014 und 4A_246/2014 vom 15. Juli 2015
- 4. Der Umfang zulässiger Rügegründe gegen einen Zwischenentscheid (Art. 190 Abs. 3 IPRG): BGE 140 III 477 und 140 III 520
- 5. Unterstützung des Schiedsgerichts durch «Consultants» und Schiedssekretäre (Urteil des Bundesgerichts 4A_709/2014 vom 21. Mai 2015)
- 6. Res Judicata in internationalen Schiedsverfahren (BGE 141 III 229, BGE 140 III 278 und Urteil des Bundesgerichts 4A_374/2014 vom 26. Februar 2015)
- 7. Investitionsschiedsgerichtsbarkeit (BGE 141 III 495)
- 8. Abschliessende Bemerkungen
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