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Liebe Leserinnen und Leser

Erst kürzlich erregte das Safe Harbor-Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union unsere Gemüter (siehe dazu Nicolas Passadelis, Das Safe Harbor-Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union – Urknall oder Sturm im Wasserglas?, in: Jusletter 19. Oktober 2015; Webinar@Weblaw: Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH). Der Sturm hat sich wieder etwas gelegt. Beschleunigt wurde durch die Entscheidung aber sicher die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. In Kraft treten wird die neue Verordnung voraussichtlich Anfang 2018 und damit die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen. Nicolas Passadelis und Simon Roth nehmen eine Auslegeordnung vor, skizzieren erste Problemkreise und schlagen geeignete Umsetzungsmassnahmen vor.
 
Traditionelle Regulierungsansätze unterteilen den digitalen Raum lediglich in rechtliche Teilgebiete, welche ungenügende Querbezüge untereinander aufweisen und den bestehenden Gegebenheiten so nicht mehr gerecht werden. Rolf H. Weber und Lennart Chrobak betrachten die Rechtsinterdisziplinarität der digitalen Datenwelt. Basierend auf drei Pfeilern – der Zuordnung von Daten, der Nutzung von Daten und den transaktionalen Marktbedingungen für Daten – bewerten sie potentielle Lösungsansätze für eine zukünftige digitale Rechtsarchitektur.
 
Gemäss aktuellen Statistiken der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) gehört die Schweiz zu den am häufigsten gewählten Schiedsgerichtsorten. James Menz bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Entscheide des Bundesgerichts in Sachen internationale Schiedsgerichtsbarkeit in den Jahren 2014 und 2015.
 
In Arbeitsrechtsfällen wird der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die Rechtsschutzorgane der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf für Gewerkschaften und Praktiker aus dem Bereich des Arbeitsrechts immer wichtiger. Luca Cirigliano, Christine Kaufmann, Christoph Good, Tzehainesh Teklè, Kurt Pärli und David Husmann setzen sich im Rahmen der SGB-Juristen Tagung vom 13. November 2015 mit der inhaltlichen Bedeutung der EMRK und des ILO-Rechts für die tägliche Praxis in der Schweiz auseinander und liefern in Form von Podcasts einen Überblick über die Vorgehensweise bei der Anrufung des EGMR und der ILO-Organe.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
James Menz
James Menz
Abstract

Der Beitrag bespricht die wichtigsten Entscheide, die vom Bundesgericht in Sachen internationale Schiedsgerichtbarkeit in den Jahren 2014 und 2015 gefällt wurden. Die Auswahl der besprochenen Fälle berücksichtigt insbesondere sechs der acht ergangenen Leitentscheide, d.h. in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierte Entscheidungen, sowie einige der erfolgreichen Schiedsbeschwerden, welche so selten sind, dass ihnen meistens eine besondere Bedeutung zukommt. Der Beitrag enthält Verweise auf weiterführende Literatur zu den hier relativ summarisch besprochenen Entscheiden und den darin thematisierten Fragestellungen.

Beiträge
Nicolas Passadelis
Nicolas Passadelis
Simon Roth
Simon Roth
Abstract

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung steht kurz vor der Verabschiedung. Aufgrund ihres weiten territorialen Anwendungsbereichs wird sie auch für Schweizer Unternehmen grosse Bedeutung erlangen, selbst wenn diese in der Europäischen Union nicht niedergelassen sind, sich aber auf den europäischen Markt ausrichten. Hinzu kommt, dass die finanziellen Sanktionen für die Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung beträchtlich sein werden. Schweizer Unternehmen sind somit gut beraten, sich schon heute mit dem künftigen europäischen Datenschutzrecht auseinander zu setzen. Dieser Beitrag soll dazu als Einstieg dienen.

Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Lennart Chrobak
Abstract

Der digitale Raum als artifiziell-technologisches Konstrukt kennt weder geografische noch rechtliche Grenzen. Vielmehr weist er eine grosse Zahl von Bezügen zu interdependenten Rechtsgebieten auf, die einen fragmentarischen Rechtsrahmen erzeugen. Die digitale (Rechts-)Architektur wird in ihrer Gestalt dabei nicht nur von staatlichen Normen, sondern auch von Regeln privater Stakeholder (meist Unternehmen) bestimmt. Der Beitrag untersucht den Einfluss unterschiedlicher Rechtsgebiete auf das digitale Rechts- und Wirtschaftsleben und diskutiert zukünftige internetspezifische Regulierungsansätze.

Podcasts
Luca Cirigliano
Luca Cirigliano
Abstract

Der Podcast gibt einen Überblick über den Aufbau der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie eine Einführung in die internationale Arbeitsnormen sowie dem Überwachungssystem der ILO.

Christoph Good
Abstract

Gegenstand des Vortrags ist die Frage, ob die ILO-Kernkonventionen in der Schweiz direkt anwendbar und damit für Einzelne vor Gericht anrufbar sind. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98. Berücksichtigt wird die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den ILO-Kernkonventionen, die Praxis zu anderen Menschenrechtsinstrumenten, insbes. EMRK und UNO-Pakt II sowie neuere Entwicklungen im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft. Der Vortrag ist die Vorstellung des gleichnamigen Gutachtens von Prof. Dr. Christine Kaufmann und Dr. Christoph Good zuhanden des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).

Tzehainesh Teklè
Abstract

Tzehainesh Teklè erklärt wie die internationalen arbeitsrechtlichen Standards, welche von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erlassen wurden, den nationalen Richtern und Juristen eine wertvolle Ressource sein können in der arbeitsrechtlichen Streitschlichtung. Sie wird die Tendenzen auf nationaler Ebene präsentieren und prüfen, mit welchen gerichtlichen Techniken und in welchen Situationen diese Rechtsquellen des internationalen Arbeitsrechts verwendet werden. Ihre Aussagen veranschaulicht die Referentin anhand ergangener Entscheide verschiedener Gerichte, welche das System der internationalen arbeitsrechtlichen Standards der ILO verwendet haben. (sts)

Kurt Pärli
Kurt Pärli
Abstract

Die EMRK beinhaltet mit Ausnahme des in Art. 11 verankerten Rechtes, Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten, keine Arbeits- und Sozialrechte; diese finden sich vielmehr in der Sozialcharta, im UN-Pakt I und den ILO-Konventionen. Seit geraumer Zeit legt der EGMR die Bestimmungen der EMRK im Lichte der in anderen Konventionen völkerrechtlich garantierten Arbeits- und Sozialrechte aus. Durch diese integrative Auslegung kommt der EMRK eine wichtige, in der Schweiz noch kaum wahrgenommene Bedeutung für das Arbeitsrecht zu. Der Beitrag zeigt das Potential der EGMR-Rechtsprechung für die arbeitsrechtliche Praxis auf.

David Husmann
Abstract

Der Podcast führt den Schadenersatzprozess «Howald Moor» gegen den Arbeitgeber und die SUVA aus. Darin geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber sowie die SUVA im Zeitraum 1965 bis 1978 hätten wissen müssen, dass Asbest den tödlichen Asbestkrebs Mesotheliom verursacht. Bevor diese Frage einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden kann, mussten Verjährungs- und Verwirkungsklippen umschifft werden. Dabei sind wir ins Fahrwasser von Politik und höchstrichterlichen Rechtsprechung geraten – eine abwechslungsreiche Odyssee zwischen Hoffen und Bangen.

Gerichte
Jurius
Abstract

Weiterleiten einer ehrenrührigen Kurznachricht über Twitter (Retweet).

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Die Schweiz hat mit der Verurteilung eines Journalisten das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Journalist hatte im Bericht über einen Autounfall aus Vernehmungsprotokollen von Polizei und Staatsanwaltschaft zitiert.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Katharina Riklin hat mit der Information eines Journalisten über den Expertenbericht zur Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Dissertationen an der Universität Zürich das Amtsgeheimnis verletzt. (Urteil 6B_851/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ein vom Solothurner Obergericht wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilter Mann bleibt im geschlossenen vorzeitigen Strafvollzug. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Obergerichts bestätigt. Dieses hatte eine Verlegung in eine offene Anstalt wegen Wiederholungsgefahr abgelehnt. (Urteil 1B_69/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Fans des Fussballclubs Basel gutgeheissen, dem die Einsicht in eine Stellungnahme der Polizei verwehrt wurde. Genau diese führte jedoch zu einem Rayonverbot. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss deshalb nochmals über die Bücher. (Urteil 1C_512/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil A-8400/2015 vom 21. März 2016 entschieden, dass gestützt auf das Gruppenersuchen der niederländischen Steuerverwaltung vom 23. Juli 2015 keine Amtshilfe geleistet werden darf. Nach dem klaren Wortlaut des Protokolls zum revidierten Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden sind Gruppenersuchen ohne Namensnennung ausgeschlossen. Die Beschwerde eines holländischen Kunden der UBS wird deshalb gutgeheissen und dessen Bankdaten dürfen nicht an die Niederlande übermittelt werden. (Urteil A-8400/2015)

Jurius
Abstract

BVGer – Die Bundesanwaltschaft muss einem weiteren entlassenen Staatsanwalt eine Entschädigung von mehr als einem Jahressalär leisten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angestellten vorgängig nicht formell ermahnt, wie dies bei einer Kündigung notwendig ist. (Urteil A-4319/2015)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen die Naxoo AG (früher: 022 Télégenève AG) eröffnet. Das Sekretariat der WEKO verfügt über Anhaltspunkte betreffend eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, indem die Naxoo AG im Bereich des Kabelnetzes in der Stadt Genf über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und diese missbraucht.