Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der Beitrag bespricht die wichtigsten Entscheide, die vom Bundesgericht in Sachen internationale Schiedsgerichtbarkeit in den Jahren 2014 und 2015 gefällt wurden. Die Auswahl der besprochenen Fälle berücksichtigt insbesondere sechs der acht ergangenen Leitentscheide, d.h. in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierte Entscheidungen, sowie einige der erfolgreichen Schiedsbeschwerden, welche so selten sind, dass ihnen meistens eine besondere Bedeutung zukommt. Der Beitrag enthält Verweise auf weiterführende Literatur zu den hier relativ summarisch besprochenen Entscheiden und den darin thematisierten Fragestellungen.
Abstract
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung steht kurz vor der Verabschiedung. Aufgrund ihres weiten territorialen Anwendungsbereichs wird sie auch für Schweizer Unternehmen grosse Bedeutung erlangen, selbst wenn diese in der Europäischen Union nicht niedergelassen sind, sich aber auf den europäischen Markt ausrichten. Hinzu kommt, dass die finanziellen Sanktionen für die Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung beträchtlich sein werden. Schweizer Unternehmen sind somit gut beraten, sich schon heute mit dem künftigen europäischen Datenschutzrecht auseinander zu setzen. Dieser Beitrag soll dazu als Einstieg dienen.
Abstract
Der digitale Raum als artifiziell-technologisches Konstrukt kennt weder geografische noch rechtliche Grenzen. Vielmehr weist er eine grosse Zahl von Bezügen zu interdependenten Rechtsgebieten auf, die einen fragmentarischen Rechtsrahmen erzeugen. Die digitale (Rechts-)Architektur wird in ihrer Gestalt dabei nicht nur von staatlichen Normen, sondern auch von Regeln privater Stakeholder (meist Unternehmen) bestimmt. Der Beitrag untersucht den Einfluss unterschiedlicher Rechtsgebiete auf das digitale Rechts- und Wirtschaftsleben und diskutiert zukünftige internetspezifische Regulierungsansätze.
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Der Podcast gibt einen Überblick über den Aufbau der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie eine Einführung in die internationale Arbeitsnormen sowie dem Überwachungssystem der ILO.
Abstract
Gegenstand des Vortrags ist die Frage, ob die ILO-Kernkonventionen in der Schweiz direkt anwendbar und damit für Einzelne vor Gericht anrufbar sind. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98. Berücksichtigt wird die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den ILO-Kernkonventionen, die Praxis zu anderen Menschenrechtsinstrumenten, insbes. EMRK und UNO-Pakt II sowie neuere Entwicklungen im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft. Der Vortrag ist die Vorstellung des gleichnamigen Gutachtens von Prof. Dr. Christine Kaufmann und Dr. Christoph Good zuhanden des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).
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Tzehainesh Teklè erklärt wie die internationalen arbeitsrechtlichen Standards, welche von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erlassen wurden, den nationalen Richtern und Juristen eine wertvolle Ressource sein können in der arbeitsrechtlichen Streitschlichtung. Sie wird die Tendenzen auf nationaler Ebene präsentieren und prüfen, mit welchen gerichtlichen Techniken und in welchen Situationen diese Rechtsquellen des internationalen Arbeitsrechts verwendet werden. Ihre Aussagen veranschaulicht die Referentin anhand ergangener Entscheide verschiedener Gerichte, welche das System der internationalen arbeitsrechtlichen Standards der ILO verwendet haben. (sts)
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Die EMRK beinhaltet mit Ausnahme des in Art. 11 verankerten Rechtes, Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten, keine Arbeits- und Sozialrechte; diese finden sich vielmehr in der Sozialcharta, im UN-Pakt I und den ILO-Konventionen. Seit geraumer Zeit legt der EGMR die Bestimmungen der EMRK im Lichte der in anderen Konventionen völkerrechtlich garantierten Arbeits- und Sozialrechte aus. Durch diese integrative Auslegung kommt der EMRK eine wichtige, in der Schweiz noch kaum wahrgenommene Bedeutung für das Arbeitsrecht zu. Der Beitrag zeigt das Potential der EGMR-Rechtsprechung für die arbeitsrechtliche Praxis auf.
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Der Podcast führt den Schadenersatzprozess «Howald Moor» gegen den Arbeitgeber und die SUVA aus. Darin geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber sowie die SUVA im Zeitraum 1965 bis 1978 hätten wissen müssen, dass Asbest den tödlichen Asbestkrebs Mesotheliom verursacht. Bevor diese Frage einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden kann, mussten Verjährungs- und Verwirkungsklippen umschifft werden. Dabei sind wir ins Fahrwasser von Politik und höchstrichterlichen Rechtsprechung geraten – eine abwechslungsreiche Odyssee zwischen Hoffen und Bangen.
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Weiterleiten einer ehrenrührigen Kurznachricht über Twitter (Retweet).
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EGMR – Die Schweiz hat mit der Verurteilung eines Journalisten das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Journalist hatte im Bericht über einen Autounfall aus Vernehmungsprotokollen von Polizei und Staatsanwaltschaft zitiert.
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BGer – Katharina Riklin hat mit der Information eines Journalisten über den Expertenbericht zur Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Dissertationen an der Universität Zürich das Amtsgeheimnis verletzt. (Urteil 6B_851/2015)
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BGer – Ein vom Solothurner Obergericht wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilter Mann bleibt im geschlossenen vorzeitigen Strafvollzug. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Obergerichts bestätigt. Dieses hatte eine Verlegung in eine offene Anstalt wegen Wiederholungsgefahr abgelehnt. (Urteil 1B_69/2016)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Fans des Fussballclubs Basel gutgeheissen, dem die Einsicht in eine Stellungnahme der Polizei verwehrt wurde. Genau diese führte jedoch zu einem Rayonverbot. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss deshalb nochmals über die Bücher. (Urteil 1C_512/2015)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil A-8400/2015 vom 21. März 2016 entschieden, dass gestützt auf das Gruppenersuchen der niederländischen Steuerverwaltung vom 23. Juli 2015 keine Amtshilfe geleistet werden darf. Nach dem klaren Wortlaut des Protokolls zum revidierten Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden sind Gruppenersuchen ohne Namensnennung ausgeschlossen. Die Beschwerde eines holländischen Kunden der UBS wird deshalb gutgeheissen und dessen Bankdaten dürfen nicht an die Niederlande übermittelt werden. (Urteil A-8400/2015)
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BVGer – Die Bundesanwaltschaft muss einem weiteren entlassenen Staatsanwalt eine Entschädigung von mehr als einem Jahressalär leisten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angestellten vorgängig nicht formell ermahnt, wie dies bei einer Kündigung notwendig ist. (Urteil A-4319/2015)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen die Naxoo AG (früher: 022 Télégenève AG) eröffnet. Das Sekretariat der WEKO verfügt über Anhaltspunkte betreffend eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, indem die Naxoo AG im Bereich des Kabelnetzes in der Stadt Genf über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und diese missbraucht.
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