Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Im Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung von in der amtlichen Sammlung publizierten und weiteren wichtigen (nicht amtlich publizierten) Entscheiden des Bundesgerichts im Gesellschaftsrecht von November 2014 bis November 2015 (massgeblich ist das Datum der Veröffentlichung im Internet). Dem Praktiker soll damit eine rasche Übersicht über die Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegeben werden. Die Kurzzusammenfassungen der Urteile sind mit Bemerkungen versehen.
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Nach der geltenden gesetzlichen Regelung und der dazu ergangenen bundesgerichtlichen Rechtsprechung verfügt ein ausländischer Insolvenzverwalter vor schweizerischen Gerichten im Anwendungsbereich des 11. Kapitels des IPRG nur über eine äusserst beschränkte Prozessführungsbefugnis. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des 11. Kapitels des IPRG ist eine Ausweitung vorgesehen. Unter anderem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf die Durchführung eines Sekundärkonkursverfahrens zu verzichten; als Folge davon soll einem ausländischen Insolvenzverwalter die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis vor schweizerischen Gerichten zukommen.
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Der sich derzeit abzeichnende Boom der Drohnen leitet eine neue Ära der Luftfahrt ein. Es zeichnet sich aber auch schon ein Konfliktpotenzial mit dem Grundeigentum ab. Stephanie Hrubesch-Millauer und David Bruggisser im Jusletter vom 11. August 2014 sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einem Bericht vom Februar 2016 legen dar, wie aus sachenrechtlicher Sicht unzulässige Überflüge mit den klassischen Instrumenten des Zivilrechts verhindert werden können. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass sich als weitere Möglichkeit der zivilrechtlichen Abwehr von Drohnen das gerichtliche Verbot anbietet.
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Dies ist eine Analyse der Massnahmen zur Erbteilung hinsichtlich der Neuerungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 1. Januar 2011 im Vergleich mit der Zivilprozessordnung des Kantons Waadt, welche damals vorherrschte. (sts)
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BGer – Das Bundesgericht entscheidet in sechs Pilotfällen über Grundsätze zur Entschädigung von Grundeigentümern, deren Liegenschaften bei Südanflügen auf den Flughafen Zürich direkt überflogen werden. Eine Entschädigung für den direkten Überflug der Grundstücke in rund 350 Metern Höhe wurde zu Recht verwehrt. (Urteil 1C_232/2014)
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BGer – Eine Zürcher Gemeinde hat einem Mann zu Recht die Sozialhilfe gestrichen, nachdem er wiederholt die Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm verweigert hat. Weil für den zugewiesenen Arbeitseinsatz keine Entlöhnung vorgesehen war, behält der Betroffene einen Anspruch auf Nothilfe. (Urteil 8C_455/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat die über vierjährigen Freiheitsstrafen für zwei Stiftungsräte beziehungsweise Geschäftsführer der liquidierten Zuger BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» bestätigt. (Urteile 6B_846/2015, 6B_908/2015 und 6B_928/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat in einem weiteren Fall festgestellt, dass die Haftbedingungen im Gefängnis Champ-Dollon der Menschenrechtskonvention widersprachen. Es hat die Beschwerde eines Drogenhändlers teilweise gutgeheissen, der während 136 Hafttagen weniger als vier Quadratmeter für sich beanspruchen konnte.
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Die Übernahmekommission hat in ihrer Verfügung 623/01 vom 25. Februar 2016 festgestellt, dass das öffentliche Umtauschangebot von Kiwi Holding IV S.à r.l. an die Aktionäre der Kuoni Reisen Holding AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und Feststellungen zur Best Price Rule erlassen.
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Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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