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Aus dem Bundesgericht

Weniger IV-Rente für Teilzeitangestellte

Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesgericht

Rechtsgebiete:

Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Zitiervorschlag: Jurius, Weniger IV-Rente für Teilzeitangestellte , in: Jusletter 23. Mai 2016

BGer – Wird bei einer Person, die 60% arbeitet, eine Erwerbsinvalidität in gleicher Höhe festgestellt, erhält sie keine ganze Invalidenrente. Dies hat das Bundesgericht in einem Leitentscheid entschieden. Es ändert damit die Rechtsprechung bei Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit keinen Aufgaben wie der Kinderbetreuung nachgehen. (Urteil 9C_178/2015)


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