Ausgangskontrolle bei SBB-Mitarbeitenden unverhältnismässig
BVGer – Eine systematische Ausgangskontrolle ist nicht verhältnismässig, wenn ein staatlicher Betrieb damit seine Belegschaft einzig darauf aufmerksam machen will, dass der Diebstahl von Betriebsmaterialien nicht erlaubt ist. In diesem Fall wären Informationsmassnahmen angebrachter. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dies aufgrund einer Ausgangskotrolle bei den Werken der SBB in Bellinzona fest. (Urteil A-5761/2014)
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