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Liebe Leserinnen und Leser

Lysandre Papadopoulos widmet sich zwei Urteilen des EGMR, welche sich zur Leugnung eines Völkermords äusserten (Meinungsäusserungsfreiheit Art. 10 EMRK). Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist im aktuellsten Urteil vom 15. Oktober 2015 zum Schluss gekommen, dass die Schweiz den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek zu Unrecht verurteilt hat. Sie begründete, dass die Leugnung eines Völkermords nicht per se als Delikt zu betrachten sei, sondern nur in Verbindung mit einer gezielten Herabsetzung einer ethnischen oder religiösen Gruppe. Die Herabsetzung muss dabei so massiv sein, dass sie einem direkten Angriff auf die Menschenwürde der betreffenden Gruppe oder einem Aufruf zum Hass gleichzusetzen sei.
 
Am 1. Januar 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft getreten (siehe dazu Sikander von Bhicknapahari, Reserve für eigene Aktien: Anwendung gemäss OR ab 1. Januar 2013, in: Jusletter 19. Oktober 2015). Hinsichtlich der Revision des Aktienrechts hat der Bundesrat im November 2014 einen neu ausgearbeiteten Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Marlen Stöckli vertritt dabei die Meinung, dass beim direkten Erwerb eigener Aktien für diese in der Bilanz neu keine Aktivierung mehr stattfinden darf. Hingegen muss auf der Passivseite für die eigenen Kapitalanteile ein Minusposten gebildet werden. Sie ist der Ansicht, dass diese neue Buchungsmethode keinen Einfluss auf die «Alarmglocke» in Art. 725 OR hat.
 
Gemäss Art. 377 OR «Rücktritt des Bestellers gegen Schadloshaltung» kann die Bestellerin oder der Besteller eines unvollendeten Werks gegen Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ob diese Bestimmung durch Parteiabrede wegbedungen werden kann – also dispositives Recht ist – oder ob sie vielmehr als zwingend zu qualifizieren ist, wurde vom Bundesgericht bis heute nicht entschieden. Für Philipp Haberbeck spricht die verfassungskonforme Auslegung sowie der Grundsatz der Vertragstreue (pacta sunt servanda) für eine dispositive Natur der Norm.
 
Herbert Wohlmann gibt anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Instituts des Stockwerkeigentums einen Überblick zum Stand der Forschung und den Erkenntnissen aus 50 Jahren Erfahrung.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

 

Urteilsbesprechungen
Lysandre Papadopoulos
Abstract

In zwei Fällen von Völkermordleugnungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ende 2015 kurz nacheinander ungleiche Urteile ausgesprochen: Während er die Meinungsäusserungsfreiheit im Diskurs um die Leugnung des Armenier-Völkermords schützt, lässt er die Leugnung des Holocaust nicht zu. Der Autor befasst sich mit der Begründung der beiden versteht und untersucht die etablierten Regeln im Fall Perinçek gegen die Schweiz und versteht deren Tragweite im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsprechung. (sts)

Beiträge
Marlen Stöckli
Marlen Stöckli
Abstract

Seit dem Inkrafttreten des neuen Rechnungslegungsrechts am 1. Januar 2013 dürfen eigene Kapitalanteile nach Ansicht der Autorin nicht mehr wie bisher aktiviert, sondern müssen auf der Passivseite mit einem Minusposten bilanziert werden. Sie ist der Ansicht, dass diese neue Buchungsmethode für eigene Kapitalanteile, entgegen anderen Lehrmeinungen, keinen Einfluss auf die «Alarmglocke» in Art. 725 Abs. 1 OR hat.

Philipp Haberbeck
Abstract

Im Beitrag wird untersucht, ob Art. 377 OR, wonach die Bestellerin oder der Besteller eines unvollendeten Werks gegen Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann, dispositives oder zwingendes Recht ist. Diesbezüglich wird dargelegt, dass sich die Antwort darauf nicht aus den üblichen Auslegungselementen erschliesst, sondern sich aus einer verfassungskonformen Auslegung sowie aus dem Grundsatz der Vertragstreue ergibt.

Herbert Wohlmann
Herbert Wohlmann
Abstract

Das Institut des Stockwerkeigentums, das von den Schöpfern so weit wie möglich dem Volleigentum angenähert wurde ist nun über ein halbes Jahrhundert alt geworden. Das Zeitalter der Renovationen von Liegenschaften, ja auch des Abbruches kommt näher. Streit und gegenseitige Frustration ist vorprogrammiert und es ist kaum vorstellbar, wie etwa eine Gemeinschaft beispielsweise zu einem Abbruchentscheid kommen könnte. Der Autor unterbreitet hier Verbesserungsvorschläge, teils durch eine angepasste Auslegung des Gesetzes, teils durch eine immer nötiger werdende Gesetzesrevision, stets aber durch stärkere Berücksichtigung des Gemeinschaftsgedankens.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hält weitere Grundsätze fest, die von den Behörden und Gerichten beim Entscheid über die Zustimmung zur Verlegung des Aufenthaltsortes von Kindern anzuwenden sind, wenn ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil ins Ausland ziehen will. (Urteil 5A_450/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Nach rund fünfmonatiger Untersuchungshaft sollte ein mutmasslicher Sozialhilfebetrüger bis am 6. August 2016 in Sicherheitshaft behalten werden. Das geht nicht, hat das Bundesgericht entschieden, weil die Grundlagen für eine weitere Inhaftierung fehlen. (Urteil 1B_247/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Genfer Autozubehör-Herstellers Mecalp Technology SA im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft Unia nicht eingetreten. Das Gericht hat den Fall über Lohnsenkungen an die zuständige kantonale Instanz überwiesen. (Urteil 4A_53/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigt die fürsorgerische Unterbringung eines Mannes aus dem Kanton Aargau, der 2009 als 16-Jähriger eine junge Frau getötet hat. Die vom Betroffenen aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung ausgehende Gefahr für Dritte reicht zur Anordnung seiner fürsorgerischen Unterbringung aus. Eine stationäre therapeutische Behandlung des Mannes ist unabdingbar. (Urteil 5A_228/2016)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht zuständig für die Beschwerden von neun Mitarbeitenden der Gepäckdienste des Flughafens Genf, denen die Zutrittsberechtigung zum Rollfeld entzogen worden ist. Der Flughafen hat beim Entzug dieser Ausweise nicht als Behörde des Bundes gehandelt, was jedoch Voraussetzung ist, damit das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerden eintreten und diese prüfen kann. (Urteile A-2437/2016, A-2746/2016, A-2752/2016, A-2758/2016, A-2760/2016, A-2761/2016, A-2762/2016, A-2763/2016 und A-2765/2016)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat einen Anhänger des Fussballclubs St. Gallen zu Recht mit einer Ausreisesperre für ein im August 2015 in Reutlingen stattfindendes deutsches Pokalspiel belegt. (Urteil F-5241/2015)

Jurius
Abstract

BVGer – Eine systematische Ausgangskontrolle ist nicht verhältnismässig, wenn ein staatlicher Betrieb damit seine Belegschaft einzig darauf aufmerksam machen will, dass der Diebstahl von Betriebsmaterialien nicht erlaubt ist. In diesem Fall wären Informationsmassnahmen angebrachter. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dies aufgrund einer Ausgangskotrolle bei den Werken der SBB in Bellinzona fest. (Urteil A-5761/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Der ehemalige Direktor des Bundesamts für Statistik (BFS) hat vergeblich eine Beschwerde gegen die Herausgabe des Schlussberichts zur Administrativuntersuchung rund um seinen Abgang im Jahr 2013 eingereicht. Gemäss Bundesverwaltungsgericht besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den Bericht zugänglich zu machen. (Urteil A-8073/2015)

Jurius
Abstract

BVGer – Hotels, Spitäler, Gefängnisse und Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen müssen Urhebergebühren leisten für den Empfang von Rundfunkprogrammen in ihren Gästezimmern. Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun fest, dass diese Gebühren rückwirkend seit dem Jahr 2013 erhoben werden dürfen. (Urteil B-3865/2015)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Gegen einen ehemaligen Angestellten der Bundespolizei wird keine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit Beweismitteln zum Flugzeugabsturz über Lockerbie eingeleitet. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Fabrikanten abgewiesen, von dem der damals verwendete Timer stammte. (Urteil BB.2016.24-25)

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.