Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Lysandre Papadopoulos widmet sich zwei Urteilen des EGMR, welche sich zur Leugnung eines Völkermords äusserten (Meinungsäusserungsfreiheit Art. 10 EMRK). Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist im aktuellsten Urteil vom 15. Oktober 2015 zum Schluss gekommen, dass die Schweiz den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek zu Unrecht verurteilt hat. Sie begründete, dass die Leugnung eines Völkermords nicht per se als Delikt zu betrachten sei, sondern nur in Verbindung mit einer gezielten Herabsetzung einer ethnischen oder religiösen Gruppe. Die Herabsetzung muss dabei so massiv sein, dass sie einem direkten Angriff auf die Menschenwürde der betreffenden Gruppe oder einem Aufruf zum Hass gleichzusetzen sei.
 
Am 1. Januar 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft getreten (siehe dazu Sikander von Bhicknapahari, Reserve für eigene Aktien: Anwendung gemäss OR ab 1. Januar 2013, in: Jusletter 19. Oktober 2015). Hinsichtlich der Revision des Aktienrechts hat der Bundesrat im November 2014 einen neu ausgearbeiteten Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Marlen Stöckli vertritt dabei die Meinung, dass beim direkten Erwerb eigener Aktien für diese in der Bilanz neu keine Aktivierung mehr stattfinden darf. Hingegen muss auf der Passivseite für die eigenen Kapitalanteile ein Minusposten gebildet werden. Sie ist der Ansicht, dass diese neue Buchungsmethode keinen Einfluss auf die «Alarmglocke» in Art. 725 OR hat.
 
Gemäss Art. 377 OR «Rücktritt des Bestellers gegen Schadloshaltung» kann die Bestellerin oder der Besteller eines unvollendeten Werks gegen Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ob diese Bestimmung durch Parteiabrede wegbedungen werden kann – also dispositives Recht ist – oder ob sie vielmehr als zwingend zu qualifizieren ist, wurde vom Bundesgericht bis heute nicht entschieden. Für Philipp Haberbeck spricht die verfassungskonforme Auslegung sowie der Grundsatz der Vertragstreue (pacta sunt servanda) für eine dispositive Natur der Norm.
 
Herbert Wohlmann gibt anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Instituts des Stockwerkeigentums einen Überblick zum Stand der Forschung und den Erkenntnissen aus 50 Jahren Erfahrung.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

 

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