Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Die Umwälzungen von FinTech kaum verdaut, steht den Finanzmärkten bereits die nächste Digitalisierungswelle bevor: «RegTech» steht für innovative Technologien, welche die Compliance-Funktionen von Finanzinstituten entlasten und gleichzeitig für Effektivität und Effizienz in der behördlichen Aufsicht sorgen sollen. Während im Ausland bereits konkrete Anwendungsfelder für RegTech skizziert werden, steht die rechtspolitische Auseinandersetzung in der Schweiz noch in den Anfängen. Der Beitrag geht auf den Entwicklungsstand der RegTech-Industrie ein und zeigt im Hinblick auf die anstehende Regulierungsdiskussion die Potenziale und Grenzen von RegTech auf.
Abstract
Mit Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung vor rund fünfeinhalb Jahren wurde auch der «Rechtsschutz in klaren Fällen» eingeführt. Dieses Verfahren, welches der gesuchstellenden Person ermöglichen soll, relativ rasch zu einem Entscheid zu gelangen, war zahlreichen Kantonen bereits unter dem Titel «Befehlsverfahren» bekannt. Seit der Einführung sind nun zahlreiche Entscheide sowohl des Bundesgerichts wie auch der kantonalen Gerichte ergangen, die sich mit dem «Rechtsschutz in klaren Fällen» auseinandersetzen. Dabei unterliess es das Bundesgericht nicht, einige in der Literatur umstrittene Fragen zu klären. Der Beitrag greift einige dieser Entscheide auf und versucht zu klären, wie sich diese auf die Anwendbarkeit des Verfahrens auswirken.
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Die schriftliche Zeugenaussage (schriftliche Aussage oder schriftliche Auskunft) erleichtert den Ablauf bestimmter Verfahren. Die schriftliche Aussage (unterzeichnet von einem Zeugen und vorbereitet im Rahmen eines Zivilverfahrens), wie auch die schriftliche Auskunft (gerichtliche Anhörung von Zeugen in schriftlicher Form, im Verfahren des Gerichts) dienen oft der Beschleunigung eines Verfahrens. (sts)
Abstract
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) nimmt stetig zu. Diese bilden eine besonders verletzliche Gruppe unter den Flüchtlingen, für die auf völker- und landesrechtlicher Ebene spezielle Rechtsregeln gelten. Namentlich sieht das Recht verschiedene Formen von Vertretungs- und Unterstützungsmandaten vor. Dabei besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten, aber auch von Lücken. Der Beitrag bezweckt, die verschiedenen Kindesschutzmassnahmen im Asylverfahren zu analysieren und allfällige Mängel derselben aufzuzeigen.
Abstract
Der richterliche Ermessensspielraum ist ein wesentliches Element für das reibungslose Funktionieren der Justiz. Dies wird jedoch in Frage gestellt durch Gesetzesänderungen, welche zwingendes Recht festlegen: die «Mussvorschriften». Diese Änderung, welche durch mehrere Beispiele dargestellt wird, bietet die Möglichkeit, die Vor- und Nachteile von «Mussvorschriften» wie auch im Gegensatz dazu die «Kannvorschriften» zu betrachten. Der Beitrag zielt ebenfalls darauf ab, Überlegungen auszulösen, welche Richtung wir für unsere Justiz einschlagen wollen. (sts)
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BGer – Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) muss festlegen, zu welchem Preis die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) an die in Emmenbrücke domizilierte Giesserei von Roll casting AG Strom liefern muss. (Urteil 2C_681/2015 und 2C_682/2015)
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BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde von René Strickler gegen die gerichtliche Anordnung zur Räumung seines Raubtierparks im solothurnischen Subingen ab. René Strickler hat sich 2014 gegenüber der Vermieterin rechtskräftig zur Rückgabe des Geländes bis spätestens Ende 2015 verpflichtet. (Urteil 4A_373/2016)
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BGer – Nach bald 40 Jahren findet ein Rechtsstreit um Öl zwischen Israel und dem Iran vor dem Schweizer Bundesgericht einen Abschluss. Die Bundesrichter haben den Entscheid eines Schiedsgerichts bestätigt. (Urteil 4A_322/2015)
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BGer – Ein Proband einer Medikamentenstudie in Lausanne glaubte gegen alle Folgeschäden versichert zu sein und klagte deshalb gegen die Verantwortlichen der Studie. Das Bundesgericht hat nun die Ablehnung einer Genugtuung bestätigt, weil die Haftung nicht so weit gefasst werden könne. (Urteil 4A_549/2015)
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BGer – Das Bundesgericht befasst sich aufs Neue mit einem Widerruf der Waadtländer Staatsanwaltschaft, ein Jahr nach der Verhaftung eines Dreissigjährigen zwischen Crissier und Ecublens. Die Polizei hatte diese Massnahme fälschlicherweise als Irrtum bezüglich des Ziels dargestellt. (Urteil 1B_233/2016) (sts)
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BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer nicht berücksichtigten Anbieterin für das öffentliche Veloverleihsystem in der Stadt Zürich nicht eingetreten. (Urteil 2C_1014/2015)
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BGer – Ein Genfer Inspektor kann sich einer strafrechtlichen Verurteilung nicht entziehen, nachdem er mit halsbrecherischer Geschwindigkeit durch das Zentrum von Genf gefahren ist. Er schaltete das Blaulicht ein, um eine Kollegin zu ihrem kranken Vater zu fahren. (Urteil 6B_1102/2015) (sts)
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BVGer – Wegen Verdachts auf Menschenhandel hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer abgewiesenen Asylbewerberin aus Nigeria gutgeheissen. Das Gericht rügt das Staatssekretariat für Migration (SEM), das den entsprechenden Hinweisen nicht nachgegangen ist. (Urteil D-6806/2013)
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BStGer – Die Schweiz darf Beweismittel an Frankreich übergeben, die im Zusammenhang mit Insidergeschäften an der französischen Börse stehen. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. Die Unterlagen betreffen zwei Financiers und ihre Klienten, wovon einer häufig in Genf residiert. (Urteil RR.2016.12)
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2016 bis und mit 16. Juli 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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