Strafuntersuchung zu schweizerisch-französischen Insidergeschäften
BStGer – Die Schweiz darf Beweismittel an Frankreich übergeben, die im Zusammenhang mit Insidergeschäften an der französischen Börse stehen. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. Die Unterlagen betreffen zwei Financiers und ihre Klienten, wovon einer häufig in Genf residiert. (Urteil RR.2016.12)
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