Mutmasslicher Sozialhilfebetrüger kommt nach acht Monaten Haft frei
BGer – Nach rund fünfmonatiger Untersuchungshaft sollte ein mutmasslicher Sozialhilfebetrüger bis am 6. August 2016 in Sicherheitshaft behalten werden. Das geht nicht, hat das Bundesgericht entschieden, weil die Grundlagen für eine weitere Inhaftierung fehlen. (Urteil 1B_247/2016)
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