Regulierung der Grundversorgungstarife
Gemäss Vorgabe der ElCom, nun bestätigt durch das Bundesgericht, dürfen Verteilnetzbetreiber die Kosten ihrer Eigenproduktion und der langfristigen Bezugsverträge nicht vollständig in die Grundversorgungstarife einrechnen. Diese Vorgabe führt zu Konsequenzen, welche politisch vermutlich nicht gewollt sind und entsprechend derzeit vom Gesetzgeber beraten werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Umsetzung des Urteils
- 1. Einbezug der Handelsmengen?
- 2. Einbezug back-to-back Geschäfte mit Marktkunden?
- 3. Standardprodukte
- 4. Relevanz gesellschaftsrechtlicher Strukturen
- 5. Rückwirkende Anwendung?
- C. Aktuelle politische Diskussion
- D. Schlussbemerkungen
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