Jusletter

Arbeitgeber müssen Kontrollorganen Unterlagen herausgeben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Wirtschaftliche u. soziale Rechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Arbeitgeber müssen Kontrollorganen Unterlagen herausgeben, in: Jusletter 9. Januar 2017
BGer – Arbeitgeber sind verpflichtet, den Kontrollorganen zum Schutz vor Sozial- und Lohndumping (tripartite Kommissionen) Arbeitsverträge und andere relevante Unterlagen betreffend die Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohnabrechnungen, Arbeitszeitrapporte) herauszugeben. (Urteil 2C_625/2016)

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