Aus dem Bundesgericht
Arbeitgeber müssen Kontrollorganen Unterlagen herausgeben
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik, Wirtschaftliche u. soziale Rechte
Zitiervorschlag: Jurius, Arbeitgeber müssen Kontrollorganen Unterlagen herausgeben, in: Jusletter 875
BGer – Arbeitgeber sind verpflichtet, den Kontrollorganen zum Schutz vor Sozial- und Lohndumping (tripartite Kommissionen) Arbeitsverträge und andere relevante Unterlagen betreffend die Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohnabrechnungen, Arbeitszeitrapporte) herauszugeben. (Urteil 2C_625/2016)