Beschwerde gegen Änderung des Tessiner Familienzulagengesetzes abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen die vom Grossen Rat des Kantons Tessin neu geregelten Voraussetzungen zum Bezug einer kantonalen Ergänzungs- und Kleinkinderzulage ab. Dass Schweizer Bürger nur drei Jahre im Kanton Tessin leben müssen und ausländische Personen fünf Jahre, stellt keine Verletzung des verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgebots dar. (Urteil 8C_182/2016)
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