Kein Asyl für ehemalige baskische Politikerin
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Asyl-Beschwerde einer ehemaligen baskischen Politikerin ab. Ein spanisches Gericht hatte zuvor die gegen sie verhängte Haftstrafe offiziell für verjährt erklärt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Betroffene bei einer allfälligen Rückkehr nach Spanien keine Verfolgung zu befürchten hat. (Urteil E-2485/2017)
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