Praxisänderung zu Depressionen und anderen psychischen Leiden
Bedeutung, Einordnung, Folgen – Bemerkungen zu den Leitentscheiden 8C_841/2016 und 8C_130/2017 vom 30. November 2017 (beide zur Publikation vorgesehen)
Das Bundesgericht hat sich in zwei wichtigen Leitentscheiden zur Beurteilung der invalidisierenden Wirkung psychischer Leiden geäussert. Es distanziert sich von der (kurzen Episode der) Sonderrechtsprechung für Depressionen, weitet die Indikatorenprüfung der neuen «Schmerzrechtsprechung» (BGE 141 V 281) auf sämtliche psychischen Leiden aus und präzisiert einige der Indikatoren. Der Beitrag stellt die Praxisänderungen vor, ordnet sie in den weiteren Kontext ein und leuchtet die möglichen Konsequenzen aus.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangspunkt: «Strohfeuer» Depressionspraxis
- II. Konkrete Sachverhalte
- A. Urteil des Bundesgerichts 8C_841/2016 vom 30. November 2017
- B. Urteil des Bundesgerichts 8C_130/2017 vom 30. November 2017
- III. Erwägungen des Bundesgerichts
- A. Aufgabe der Depressionspraxis (Urteil 8C_841/2016)
- B. Ausweitung der Schmerzrechtsprechung auf alle psychischen Leiden (Urteil 8C_130/2017)
- 1. Begründung für die Ausweitung auf alle psychischen Leiden
- a) Diagnostische Unterscheidungen sind wenig aussagekräftig
- b) Keine Unterschiede hinsichtlich der (beweisrechtlichen) Objektivierbarkeit
- 2. Verzicht auf Prüfung gemäss Indikatorenkatalog in klaren Fällen
- C. Präzisierungen der Schmerzrechtsprechung (Urteil 8C_130/2017)
- 1. Präzisierung der Rechtsprechung I: «Diagnoseinhärente Schweregrade»
- 2. Präzisierung der Rechtsprechung II: «Komorbiditäten»
- 3. Präzisierung der Rechtsprechung III: «Ausschlussgründe und Aggravation»
- 4. Präzisierung der Rechtsprechung IV: «Aufgabenteilung Medizin und Recht»
- IV. Würdigung und Einordnung
- A. Aufhebung der Depressionspraxis (Urteil 8C_841/2016)
- 1. Gut so!
- 2. Revision rechtskräftiger Depressions-Entscheide?
- B. Ausweitung der «Indikatorenrechtsprechung» auf alle psychischen Leiden (Urteil 8C_130/2017)
- 1. Grundlegende Neuordnung der Beurteilung psychischer Leiden
- 2. Befreiungsschlag oder Dammbruch?
- a) Dogmatisch ansprechende Lösung
- b) Gefahr in der praktischen Umsetzung
- C. Stärkung der Gesamtsicht und der medizinischen Begutachtung
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