Liebe Leserinnen und Leser
Im Leitentscheid 2C_880/2015, 2C_885/2015 vom 6. März 2017, publiziert als BGE 143 II 120, verneinte das Bundesgericht im Fall einer
Jana Renker untersucht die Änderung der IVV, mit der die gemischte Methode für die Bemessung des Invaliditätsgrades von Teilzeiterwerbenden den Anforderungen des EGMR an eine nichtdiskriminierende Ausgestaltung angeglichen werden soll. Das Ziel einer Besserstellung von Teilerwerbstätigen ist zu begrüssen. Dennoch bleiben offene Fragen etwa in Bezug auf die Auswirkungen auf andere Sozialversicherungszweige.
Wenn eine Partei in Missachtung einer Gerichtsstandsvereinbarung die Gegenpartei an einem anderen als dem vereinbarten Gericht einklagt, kann das für letztere Kostenfolgen haben. Philipp Haberbeck untersucht, ob diese als Schadenersatz geltend gemacht werden können und bejaht eine vertragliche Haftung bei Verletzung der als Unterlassungspflicht zu qualifizierenden Gerichtsstandsvereinbarung.
Sogenannte Social Impact Bonds (SIBs) bieten neue Möglichkeiten, gewinnbringend in Sozial- und Umweltprojekte zu investieren und diese damit voranzutreiben. Die Investitionen sind durch in der Regel öffentliche Spendengelder geschützt. Simon Brunschwig und Philipp Fischer erörtern die Errichtung, Verbreitung und Besteuerung solcher SIBs nach Schweizer Recht.
Andreas Bucher untersucht das neue Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (Potentatengesetz) anhand der drei Phasen Sperrung, Einziehung und Rückerstattung der Vermögenswerte. Er zeigt auf, dass die Schweiz völkerrechtliche Verpflichtungen nicht einhält und auch die Rechte von Opfern nicht schützt.
Am 16. November 2017 fand das erste Seminar der Reihe «Vertriebsvertragsrecht in der Praxis» statt. Mario Strebel und Laura Massei berichten über die Referate zu aktuellen vertriebsvertragsrechtlichen Problemen, die sich etwa im Zuge der Digitalisierung stellen oder sich in kartellrechtlicher Hinsicht beim e-Commerce ergeben. Organisiert wurde das Seminar durch das Europa Institut an der Universität Zürich.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.
Anna Steger
Leiterin Jusletter