Walliser Justiz verlängert Massnahme ohne gesetzliche Grundlage
BGer – Die Walliser Strafvollzugsbehörden haben einen Mann nach Ablauf einer stationären Massnahme nicht freigelassen, obwohl kein Entscheid für dessen Festhalten vorlag. Der verurteilte Sexualstraftäter kommt dennoch nicht frei, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 6B_1432/2017)
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