Walliser Justiz verlängert Massnahme ohne gesetzliche Grundlage
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Walliser Justiz verlängert Massnahme ohne gesetzliche Grundlage, in: Jusletter 29. Januar 2018
BGer – Die Walliser Strafvollzugsbehörden haben einen Mann nach Ablauf einer stationären Massnahme nicht freigelassen, obwohl kein Entscheid für dessen Festhalten vorlag. Der verurteilte Sexualstraftäter kommt dennoch nicht frei, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 6B_1432/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.