Einige Gedanken zur Prozesskostenfinanzierung durch Dritte in der Schweiz
In seinem Anfang März 2018 veröffentlichten Vorentwurf zur Änderung der ZPO schlägt der Bundesrat u.a. vor, den Gerichten neu aufzutragen, die Prozessparteien auf die Möglichkeit der Prozessfinanzierung durch Dritte hinzuweisen. Dass die Prozessfinanzierung im Einzelfall den Zugang zur Zivilrechtspflege verbessern kann, dürfte unbestritten sein. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, dass dies flächendeckend der Fall ist, also dann, wenn man nicht einzelne Fälle, sondern das Gesamtproblem der in der Schweiz zu hohen Prozesskostenhürde im Auge hat. Warum dies so ist, wird in diesem Beitrag dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Diskussion
- A. Die Hürde des Mindeststreitwerts
- B. Die Hürde der guten Prozesschancen bei gleichzeitig hoher Bonität der Gegenpartei
- C. Die Hürde des vollständigen Risikotransfers auf den Prozessfinanzierer
- 1. Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung des Prozessfinanzierers
- 2. Weitreichende Exit-Klauseln
- 3. Zeitpunkt der Fälligstellung der Erfolgsbeteiligung
- III. Zusammenfassung und abschliessende Hinweise
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