Liebe Leserinnen und Leser
Eva Cellina bespricht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. Juni 2018 in der Rechtssache C-210/16. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des deutschen Bundesverwaltungsgerichts bejahte der Gerichtshof eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und dem Administrator einer Fan-Seite auf Facebook für die Bearbeitung von Personendaten der Besucherinnen und Besucher dieser Seite.
Mirco Ceregato gibt einen detaillierten Überblick über den Vorentwurf zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 2. März 2018. Neben Neuerungen von grosser Tragweite, etwa Massnahmen gegen Prozesskostenhürden (reduzierte Gerichtskostenvorschüsse, Prozessfinanzierung) und neue Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes, enthält der Vorentwurf zahlreiche punktuelle Anpassungen, die der Autor kritisch würdigt.
Die Abstimmung zum Geldspielgesetz vom 10. Juni 2018 hat Diskussionen über Netzsperren zur Verhinderung ausländischer Online-Geldspiele ausgelöst. Remus Muresan zeigt auf, dass dem neuen BGS zwar nicht direkt durch die Rechtsprechung des EuGH Ungemach droht, jedoch bestimmte Aspekte des freien Dienstleistungsverkehrs im Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU durchaus zu Problemen führen könnten.
Worin unterscheidet sich die Rolle von Rechtsbeiständen und Vertrauenspersonen bei Schlichtungsverhandlungen? Beide können die Partei nach dem Wortlaut von Art. 204 Abs. 2 ZPO bloss «begleiten». In der Praxis werden aber Unterschiede gemacht, z. B. betreffend das Recht, sich zu äussern. Raphael Patrice Kummer untersucht die Stellung von Begleitpersonen in Schlichtungsverhandlungen.
Am Beispiel der Haftung des Verwalters im Stockwerkeigentumsrecht geht Daniel Donauer der Frage der Anwendbarkeit des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auf die Stockwerkeigentümer nach. Ausgangspunkt ist eine Schutzlücke, die entsteht, wenn durch das Verhalten des Verwalters reine Vermögensschäden entstehen, welche nicht von einer entsprechenden Schutznorm gedeckt sind.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.
Leiterin Jusletter
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Daphne Röösli Produktmanagerin Jusletter |