Mietvertrag zu Unrecht wegen eines Hundes gekündigt
BGer – Eine Genossenschaft durfte einem Husky-Besitzer trotz Tierhalteverbots nicht die Wohnung kündigen – weil der Mann nicht Genossenschaftsmitglied war, sondern ein einfacher Mieter. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Genossenschaft abgewiesen. (Urteil 4A_329/2018)
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