Zuger Richter muss wegen Befangenheit in den Ausstand treten
BGer – Ein Richter des Obergerichts Zug muss in einem Unterhaltsstreit in den Ausstand treten, weil die beklagte Partei von einer Angestellten seines Bruders vertreten wird. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Klägers gutgeheissen. (Urteil 5A_738/2017)
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