Fall BSI: Vorgehen der FINMA ist nicht nachvollziehbar
BVGer – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht stellte 2016 bei der Banca della Svizzera Italiana schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest und verfügte eine Einziehung von 95 Millionen Schweizer Franken. Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die Festlegung des einzuziehenden Betrags als nicht nachvollziehbar und weist den Fall an die FINMA zurück. (Urteil B-3930/2016)
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