Verurteilung wegen Übergabe von Kundendaten an USA möglich
BGer – Das Bundesstrafgericht wird sich nochmals mit der Frage befassen müssen, ob der Verwaltungspräsident der swisspartner Investment Network AG illegal handelte, als er ohne Bewilligung der Schweizer Behörden Kundendaten an die US-Steuerbehörde übergab. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. (Urteil 6B_804/2018)
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