Abkommen mit dem UK über die Rechte von Bürgern nach dem Brexit
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Brexit genehmigt. Von diesem Vertrag profitieren Schweizer und britische Staatsangehörige, welche gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Rechte in der Schweiz oder im UK erworben haben (z. B. Aufenthaltsrechte). Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der «Mind the Gap»-Strategie, mit welcher der Bundesrat beabsichtigt, die erworbenen Rechte und Pflichten über den EU-Austritt des UK (Brexit) hinaus zu sichern.
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