UBS-Datendiebstahl: Verurteilung zu Freiheitsstrafe von 40 Monaten
Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt
Zitiervorschlag: Jurius, UBS-Datendiebstahl: Verurteilung zu Freiheitsstrafe von 40 Monaten, in: Jusletter 28. Januar 2019
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen Ex-UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und eine Geldstrafe gefordert, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. (Urteil SK.2016.34)
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