Beschwerde gegen Neuenburger Gesetz für Fahrende ist abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Gesetz zum Aufenthalt von Fahrenden im Kanton Neuenburg abgewiesen. Das Gesetz ist seit April 2018 in Kraft. (Urteil 1C_188/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare