Vermittlungsplattformen sind keine Arbeitgeber
Den digitalen Vermittlungsplattformen fehlt es an allem, was einen Arbeitsvertrag ausmacht. Ein Dienstleister ist weder rechtlich noch wirtschaftlich gezwungen, bestimmte Arbeiten zu verrichten und er muss seine Dienste auch nicht persönlich erbringen. Erhebungen des Uber-Konzerns zeigen, dass der durchschnittliche Transporteur dank fehlendem Konkurrenzverbot mehr als die Hälfte seiner wöchentlichen Erwerbszeit anderweitig aufwendet. Er macht zudem Investitionen und betriebliche Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer nie tätigen würde und die ihm rechtlich auch nicht überbunden werden können. Ein umfassender Sozialschutz muss gegebenenfalls durch die Politik, nicht durch Behörden und Gerichte, sichergestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Kernthemen Arbeitspflicht und Konkurrenzverbot
- III. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte unselbstständiger Erwerbstätigkeit
- 1. Wirtschaftliches Risiko
- 2. Marktwahrnehmung
- 3. Fehlende Unterstellung in eine Arbeitsorganisation
- IV. Schlussbetrachtungen
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