Liebe Leserinnen und Leser
Mängelrüge, vorzeitige Beendigung, Mehrvergütung – Roland Hürlimann und Daniel Wuffli präsentieren und kommentieren die Rechtsprechung des Bundesgerichts des Jahres 2018 im Werkvertragsrecht. Es fällt auf, dass mehr und mehr Fälle mit prozessualen Argumenten entschieden werden. Die Autoren widmen denn auch den zivilprozessualen Stolpersteinen ein eigenes Kapitel.
Grégoire Geissbühler bespricht das Urteil des Bundesgerichts 4A 119/2018 vom 7. Januar 2019, in dem es um die Verantwortung des Bankkunden für nicht eingesehene banklagernde Post geht. Das Bundesgericht öffnet ein Türchen für die Banken, damit diese ihre Kunden im Unterlassungsfall in die Pflicht nehmen können.
Unterliegt die Wandelpön der richterlichen Herabsetzung? Philipp Haberbeck nimmt eine Auslegung von Art. 160 Abs. 3 OR im Lichte von Art. 163 Abs. 3 OR zur richterlichen Herabsetzung der Konventionalstrafe vor unter Anwendung des vom Bundesgericht vorgesehenen Methodenpluralismus. Der Autor beantwortet die eingangs gestellte Frage auch mit Blick auf das Rechtsmissbrauchsverbot mit Ja.
Bei all den Spielarten eines modernen Erbrechts erschiene die Einführung eines Fiskalerbrechts als gar nicht so abwegig. Peter Breitschmid spinnt den Gedanken in die schon etwas in die Jahre gekommene «Modernisierung des Erbrechts» ein und meint: «Das Gedankenspiel eines Fiskalerbrechts mag aber immerhin Anregung sein, über die schreckliche Denaturierung des Systems durch ein Nicht-Status-Erbrecht kurz und gelassen nachzudenken: Zwar besteht Ehefreiheit auch darin, nicht heiraten zu müssen, aber umgekehrt dauern auch informelle Beziehungen meist über den 1. April hinaus…».
Digitale Vermittlungsplattformen sind keine Arbeitgeber, so auch UBER. Diese Ansicht vertritt Thomas Rihm in seinem Essay. Diese Plattformen verfügten über keine arbeitsvertraglichen Strukturen und die für sie Tätigen seien folglich sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmende zu qualifizieren. Ein allfälliger Sozialschutz müsse durch den Gesetzgeber und nicht durch Gerichte sichergestellt werden.
Vgl. dazu Thomas Gächter/Michael Meier, Zur sozialversicherungsrechtlichen Qualifikation von Uber-Fahrern, in: Jusletter, 3. September 2018, welche die gegenteilige Ansicht vertreten.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
Abstract
Die Autoren fassen die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht im Jahr 2018 zusammen. Es fällt auf, dass materielle Fragen zum Werkvertragsrecht zunehmend in den Hintergrund rücken und viele Verfahren mit prozessualen Argumenten entschieden werden. Darüber hinaus nehmen formelle Elemente (seien es z.B. Genehmigungsvorbehalte für Mehrkostenforderungen bei Pauschalpreisverträgen oder inhaltliche und zeitliche Anforderungen an die Mängelrüge) bei Bauprozessen nach wie vor viel Raum ein.
Abstract
Die Klausel der banklagernden Post und die Möglichkeit des Kunden, Geschäfte auf seinem Konto innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bestreiten, werden in der Regel als Obliegenheiten bezeichnet. In der hier besprochenen Entscheidung ist das Bundesgericht jedoch der Ansicht, dass der Kunde verpflichtet war, seine banklagernde Post abzuholen und für Schäden haftbar gemacht werden kann. Die Erwägungen des Bundesgerichts scheinen mehr von Fairness und der Beurteilung der Fehler der Parteien als von der strikten Anwendung des Obligationenrechts bestimmt zu sein. (as)
Abstract
Dieser Beitrag behandelt die in der Lehre umstrittene Frage, ob eine Wandelpön gemäss Art. 160 Abs. 3 OR unter dem Vorbehalt einer richterlichen Herabsetzung nach Art. 163 Abs. 3 OR steht.
Abstract
Nachdem eine soziale Pianistin im EJPD das Konkubinatserbrecht auf die Entlastung der Sozialhilfe reduziert hat, können nun eine liberale Übersetzerin im Departement und visionäre ParlamentarierInnen neuen Drive in die Erbrechtsreform bringen: Klamme AHV, reiche Alte, belastete Junge und Familien ohne zivilstandsregisterliche Existenzbescheinigung würden Gewinn aus einer Vorlage ziehen, die ganz einfach die Testierfreiheit erweitert, nämlich auf das Doppelte der dem Fiskus testamentarisch zugewendeten Quote.
Abstract
Den digitalen Vermittlungsplattformen fehlt es an allem, was einen Arbeitsvertrag ausmacht. Ein Dienstleister ist weder rechtlich noch wirtschaftlich gezwungen, bestimmte Arbeiten zu verrichten und er muss seine Dienste auch nicht persönlich erbringen. Erhebungen des Uber-Konzerns zeigen, dass der durchschnittliche Transporteur dank fehlendem Konkurrenzverbot mehr als die Hälfte seiner wöchentlichen Erwerbszeit anderweitig aufwendet. Er macht zudem Investitionen und betriebliche Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer nie tätigen würde und die ihm rechtlich auch nicht überbunden werden können. Ein umfassender Sozialschutz muss gegebenenfalls durch die Politik, nicht durch Behörden und Gerichte, sichergestellt werden.
Abstract
BGer – Das in mehreren Westschweizer Kantonen angewandte Verwahrungsprozedere ist gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgericht rechtens. Demnach kann eine einzige Instanz sowohl über die Aufhebung einer therapeutischen Massnahme als auch über die Anordnung einer Verwahrung entscheiden. (Urteil 6B_1098/2018)
Abstract
BGer – Das Zürcher Sozialversicherungsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts ein Gutachten einholen, um beurteilen zu können, ob es sich bei der Krebserkrankung eines ehemaligen AKW-Angestellten um eine Berufskrankheit handelt. Der Suva-Bericht reicht dafür nicht aus, hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 8C_695/2018)
Abstract
BGer – Der ehemalige Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer muss ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Verurteilung wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung, Geldwäscherei und weiterer Delikte abgewiesen. (Urteil 6B_625/2018)
Abstract
BGer – Das Kantonsgericht Schwyz muss sich nochmals mit dem Überfall auf ein Haus in Ibach befassen, bei dem ein Mann zwei Personen mit einer Schusswaffe verletzte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters gutgeheissen. (Urteil 6B_881/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden von drei Frauen abgewiesen, die sich gegen die Erstellung eines DNA-Profils durch die Stadtpolizei Zürich wehrten. Die Mutter und ihre beiden volljährigen Töchter werden verdächtigt, Diebstähle und weitere Delikte begangen zu haben. (Urteile 1B_13/2019, 1B_14/2019 und 1B_15/2019)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch des Churer Immobilienunternehmers Remo Stoffel abgewiesen. Das Verfahren betraf Steuerforderungen für die Jahre 2003 und 2004. (Urteil 2F_2/2019)
Abstract
BGer – Ein Lottomillionär aus dem Thurgau kann mit seinem Umzug in den Kanton Schwyz keine Steuern sparen. Er muss für das Jahr 2015 seine Steuern am früheren Wohnsitz bezahlen, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 2C_1036/2017)
Abstract
BGer – Ein Anhänger des EHC Visp ist vom Obergericht Bern zu Recht wegen Landfriedensbruchs sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte verurteilt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_630/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die Abstimmung vom 10. Juni 2018 über die Revision des Genfer Gesetzes über die Wohlfahrtskasse der Polizei- und Strafvollzugsbeamten zurück. Zwei Gewerkschaften und einige Bürgerinnen und Bürger haben den Inhalt der erläuternden Broschüre angefochten. (Urteil 1C_346/2018) (dr)
Abstract
BVGer – Ein Teil der Datenbeschaffung beim App-gestützten Bonusprogramm «Helsana+» genügt nicht den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Verwendung von rechtmässig beschafften Daten von lediglich grundversicherten Personen ist jedoch nicht widerrechtlich. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-3548/2018)
Abstract
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Newsbeitrag von Tele Top über eine Demonstration von Tierschützern gutgeheissen. Das Publikum konnte sich dazu aufgrund von irreführenden Bildern und fehlender Hintergrundinformationen keine eigene Meinung bilden. Eine Beschwerde gegen einen Beitrag der «Tagesschau» von Fernsehen SRF über die europapolitische Position der Grünliberalen Partei hat die UBI dagegen abgewiesen.
Abstract
Für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 steht das E-Voting-System der Schweizerischen Post nicht zur Verfügung. Nach Abschluss des öffentlichen Intrusionstests überprüft die Bundeskanzlei die Zulassungs- und Zertifizierungsprozesse für E-Voting-Systeme.
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass die envion AG (jetzt in Liquidation) unerlaubt gewerbsmässig Publikumseinlagen von mindestens 37’000 Anlegern entgegengenommen hat. Die Gesellschaft wird gegenwärtig von der Zuger Konkursbehörde liquidiert.
Abstract
Nach einer fünfjährigen Strafuntersuchung überweist die Bundesanwaltschaft (BA) dem Bundesstrafgericht (BStGer) erstmals eine Anklage im Bereich des Völkerstrafrechts (VStrR). Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während des von 1989 bis 1996 dauernden Bürgerkriegs in Liberia als Mitglied einer Rebellenmiliz das Kriegsvölkerrecht verletzt zu haben
Abstract
Bundesrat Alain Berset unterzeichnete am Montag, 25. März 2019, mit dem tunesischen Sozialminister Mohamed Trabelsi in Tunis ein Abkommen zur sozialen Sicherheit. Ausserdem traf er den Präsidenten Béji Caïd Essebsi, den Regierungschef Youssef Chahed sowie Kulturminister Mohamed Zine El Abidine zu Gesprächen.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2019 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Abstract
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Frühjahrssession 2019 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
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