Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Mängelrüge, vorzeitige Beendigung, Mehrvergütung – Roland Hürlimann und Daniel Wuffli präsentieren und kommentieren die Rechtsprechung des Bundesgerichts des Jahres 2018 im Werkvertragsrecht. Es fällt auf, dass mehr und mehr Fälle mit prozessualen Argumenten entschieden werden. Die Autoren widmen denn auch den zivilprozessualen Stolpersteinen ein eigenes Kapitel. 
 
Grégoire Geissbühler bespricht das Urteil des Bundesgerichts 4A 119/2018 vom 7. Januar 2019, in dem es um die Verantwortung des Bankkunden für nicht eingesehene banklagernde Post geht. Das Bundesgericht öffnet ein Türchen für die Banken, damit diese ihre Kunden im Unterlassungsfall in die Pflicht nehmen können.  
 
Unterliegt die Wandelpön der richterlichen Herabsetzung? Philipp Haberbeck nimmt eine Auslegung von Art. 160 Abs. 3 OR im Lichte von Art. 163 Abs. 3 OR zur richterlichen Herabsetzung der Konventionalstrafe vor unter Anwendung des vom Bundesgericht vorgesehenen Methodenpluralismus. Der Autor beantwortet die eingangs gestellte Frage auch mit Blick auf das Rechtsmissbrauchsverbot mit Ja.   
 
Bei all den Spielarten eines modernen Erbrechts erschiene die Einführung eines Fiskalerbrechts als gar nicht so abwegig. Peter Breitschmid spinnt den Gedanken in die schon etwas in die Jahre gekommene «Modernisierung des Erbrechts» ein und meint: «Das Gedankenspiel eines Fiskalerbrechts mag aber immerhin Anregung sein, über die schreckliche Denaturierung des Systems durch ein Nicht-Status-Erbrecht kurz und gelassen nachzudenken: Zwar besteht Ehefreiheit auch darin, nicht heiraten zu müssen, aber umgekehrt dauern auch informelle Beziehungen meist über den 1. April hinaus…».
 
Digitale Vermittlungsplattformen sind keine Arbeitgeber, so auch UBER. Diese Ansicht vertritt Thomas Rihm in seinem Essay. Diese Plattformen verfügten über keine arbeitsvertraglichen Strukturen und die für sie Tätigen seien folglich sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmende zu qualifizieren. Ein allfälliger Sozialschutz müsse durch den Gesetzgeber und nicht durch Gerichte sichergestellt werden.  
Vgl. dazu Thomas Gächter/Michael Meier, Zur sozialversicherungsrechtlichen Qualifikation von Uber-Fahrern, in: Jusletter, 3. September 2018, welche die gegenteilige Ansicht vertreten. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

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