Bedingte Freiheitsstrafe für Vergiftung von Raubvögeln bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten für einen Taubenzüchter aus dem Kanton Zürich bestätigt. Der Mann versuchte im März 2016 Raubvögel zu vergiften, indem er eine Taube mit Gift bestrich. (Urteil 6B_266/2018)
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