Aus dem Bundesgericht
Bedingte Freiheitsstrafe für Vergiftung von Raubvögeln bestätigt
Rechtsgebiete:
Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
Zitiervorschlag: Jurius, Bedingte Freiheitsstrafe für Vergiftung von Raubvögeln bestätigt, in: Jusletter 15. April 2019
BGer – Das Bundesgericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten für einen Taubenzüchter aus dem Kanton Zürich bestätigt. Der Mann versuchte im März 2016 Raubvögel zu vergiften, indem er eine Taube mit Gift bestrich. (Urteil 6B_266/2018)
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