Jusletter

Bundesrat revidiert rechtliche Grundlage

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat revidiert rechtliche Grundlage, in: Jusletter 3. Juni 2019
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Bestimmungen der Verordnung über die politischen Rechte betreffend die Übermittlung der provisorischen Abstimmungsergebnisse revidiert. Die geltenden Bestimmungen entsprechen punkto Datenumfang und Übermittlungskanäle nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zudem sollen (Teil-)Ergebnisse künftig nicht vor 12.00 Uhr des Abstimmungssonntags öffentlich bekannt gegeben werden. Die Änderungen treten am 1. Juli 2019 in Kraft.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.