Beschlüsse des Bundesstrafgerichts BB.2018.190 und BB.2018.197
BStGer – Mit zwei Beschlüssen hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die von zwei Beschuldigten gegen den Bundesanwalt, einen ehemaligen Leitenden Staatsanwalt des Bundes und einen Staatsanwalt des Bundes gestellten Ausstandsbegehren gutgeheissen. Sofern die Begehren gegen weitere Mitglieder der Taskforce der Bundesanwaltschaft gerichtet waren, wies sie diese ab. Die Taskforce wurde von der Bundesanwaltschaft 2015 im Rahmen der Ermittlungen zu möglichen Vermögensstraftaten zum Nachteil der FIFA ins Leben gerufen. Die FIFA ist in den entsprechenden Verfahren Privatklägerin. (Urteile BB.2018.190 und BB.2018.197)
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