Kein Schadenersatz von der Eidgenossenschaft für ehemaligen Hauptaktionär und Mitaktionär einer Bank
BGer – Der ehemalige Hauptaktionär und ein früherer Mitaktionär einer Bank haben keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Eidgenossenschaft für den behaupteten Wertverlust ihrer Aktien durch das von ihnen geltend gemachte widerrechtliche Handeln der Bundesanwaltschaft und der Bankenaufsicht. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. Die von diesem angeordnete teilweise Überweisung des Schadenersatzbegehrens an das Bundesstrafgericht hebt das Bundesgericht auf. (Urteil 2C_809/2018)
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