Re-Identifikation von Gerichtsurteilen durch «Linkage» von Daten(banken)
Eine empirische Analyse anhand von Bundesgerichtsbeschwerden gegen (Preisfestsetzungs-)Verfügungen von Arzneimitteln
Gerichtsurteile werden häufig in anonymisierter Form öffentlich zugänglich gemacht. In der vorliegenden Studie haben wir untersucht, ob es mit der Methodik des «Linkage» – der Verbindung von verschiedenen, öffentlich zugänglichen Daten(banken) – möglich ist, Urteile zu re-identifizieren. Materiell interessierten uns die Fragestellungen, welche pharmazeutischen Unternehmen zwischen 2000 und 2018 in einem Verfahren gegen (Preis-)Verfügungen des BAG vor Bundesgericht involviert und welche Arzneimittel davon betroffen waren. Wir erzielten eine Re-Identifikation in 84% der Fälle. Dies wirft neue Fragen zur Anonymisierung von Daten auf.
Inhaltsverzeichnis
- I. Re-Identifikation durch «Linkage» von Daten(banken)?
- II. Rechtliche Grundlagen und materielle Fragestellungen
- III. Transparenzprinzip und dessen Grenzen
- 1. Ausgangslage: Verfassungsrechtliches Transparenzprinzip
- 2. Traditionelle Möglichkeiten des Zugangs zu behördlichen Dokumenten
- a. «BGÖ»-Verfahren
- b. Elektronische Urteilsdatenbanken des Bundesverwaltungs- und Bundesgerichts
- 3. Zwischenfazit
- IV. Re-Identifikation von Gerichtsurteilen basierend auf dem «Linkage» von Datenbanken
- 1. Methodik
- a. Überblick
- b. Technisches Vorgehen und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
- aa. Daten(banken)
- bb. «Matching» mit vorinstanzlichen Urteilen
- cc. «Linkage» mit weiteren Daten(banken)
- 2. Ergebnisse
- a. Methodische Ergebnisse
- b. Materielle Ergebnisse
- aa. Vorbemerkung
- bb. Verhältnis der Beschwerdeführer in den re-identifizierten Bundesgerichtsurteilen
- cc. Anfechtungsobjekt in den re-identifizierten Bundesgerichtsurteilen
- dd. Verfahrensausgang der re-identifizierten Bundesgerichtsurteile
- ee. Betroffene Arzneimittel und Zulassungsinhaberinnen
- V. «Linkage» als neue Methodik für Re-Identifikation – Erste Implikationen für Publikation von Daten durch Staat
- 1. «Linkage» als neue Methodik zur Re-Identifikation
- 2. Verbot der Re-Identifikation?
- 3. Selbstbestimmung über Datenhoheit vs. kollektive Interessen
- 4. Anonymisierungspraxis
- 5. Fazit
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