«WOZ» hat Gegendarstellung von Erwin Kessler zu Recht abgelehnt
BGer – Die «Wochenzeitung WOZ» war nicht verpflichtet, eine Gegendarstellung abzudrucken, wie es der Thurgauer Tierschützer Erwin Kessler im Zusammenhang mit einem Artikel vom April 2018 wünschte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es stützt damit ein Urteil des Thurgauer Obergerichts. (Urteil 5A_958/2018)
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