Ersatzpflicht für Fruchtfolgeflächen rund um Gewässer geklärt
BGer – Fallen Fruchtfolgeflächen in Gewässerräume und bleiben sie theoretisch weiterhin landwirtschaftlich nutzbar, müssen sie nicht andernorts kompensiert werden. Dies hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden und die Beschwerde eines Bauern aus dem Kanton Basel-Landschaft abgewiesen. (Urteil 1C_15/2019)
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