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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Am 31. Oktober 2019 feierte das Doktoratsprogramm «Biomedical Ethics and Law / Law Track» der Universität Zürich mit einer Tagung zum Thema «Digitalisierung der Medizin» sein zehnjähriges Bestehen. Die nachfolgend präsentierten Beiträge basieren im Wesentlichen auf den Vorträgen an dieser Tagung.

Es besteht die Hoffnung, dass die Digitalisierung im Gesundheitsbereich dazu beitragen kann, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen besser in den Griff zu bekommen. Apps und Telematik in der Medizin sollen zudem das Selbstmanagement und die Gesundheitskompetenz der Menschen fördern. Welche Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen damit verbunden sind, schildert Christiane Brockes in ihrem Beitrag.

Die Digitalisierung hat schon lange Einzug in die Welt der Krankenversicherungen gehalten. Was bedeutet das für das Verhältnis von Krankenversicherungen, Versicherten und Leistungserbringern?  Diesen und weiteren wichtigen Fragen widmet sich der Beitrag von Thomas Gächter.

Die Administration der obligatorischen Krankenversicherung wird vielen Krankenversicherungen zu einem sehr hohen Anteil elektronisch und standardisiert abgewickelt. Das ermöglicht eine Versorgungsforschung, wie sie so noch nie erreichbar war. Thomas D. Szucs und Corina Bräm verschaffen uns einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der Versorgungsforschung mit diesen Daten.

Daten gelten als das «Gold des 21. Jahrhunderts». Kerstin Noëlle Vokinger befasst sich mit den Gesundheitsdaten vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung und thematisiert dabei die im Bereich der Humanforschung relevante Kategorie der Anonymität.

Das Data Management im Spital des 21. Jahrhunderts beschäftigt sich mit den technischen Herausforderungen der Digitalisierung in den Spitälern. Sascha Karlen zeigt in seinem Beitrag zum Daten-Management im Spital, warum in der Praxis die elektronischen Gesundheitsdaten trotz der fortgeschrittenen Digitalisierung für klinische Zwecke und medizinische Forschung bislang nur schwer zugänglich sind.

Einwilligung und Aufklärung in der Humanforschung haben aufgrund ihrer weitreichenden Bedeutung schriftlich zu erfolgen. Marc Wohlwend analysiert die Merkmale der Schriftlichkeit und umreisst die Voraussetzungen der elektronischen Einwilligung in die Humanforschung im Krankenhaus. Er prüft zudem aktuelle prototypische Verfahren und die Anwendung der Distributed-Ledger-Technologie.

Schliesslich untersucht Julian Mausbach das Konzept der dynamischen Einwilligung und die dabei im Zentrum stehende Kommunikation mit den in die Humanforschung involvierten Personen. Unter dem Blickwinkel des Selbstbestimmungsrechts und dem Einbezug der konkreten Zahlen zur (Weiterverwendungs-)Forschung wird dargelegt, inwieweit eine Dynamisierung der Einwilligung möglich und angezeigt ist.


Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Jahr 2020 und viel Freude bei der Lektüre dieser Ausgabe.

Für das Doktoratsprogramm «Biomedical Ethics and Law / Law Track» und die Redaktion dieser Schwerpunktausgabe «Gesundheitsrecht»
 

Prof. Dr. Brigitte Tag,
Zürich 

MLaw Marc Wohlwend
Rechtsanwalt, Zürich/ Winterthur

 

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