Delegation des Disziplinarverfahrens gegen Bundesanwalt
BGer – Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber nicht ein. Das Bundesverwaltungsgericht war im Juli 2019 zum Schluss gekommen, dass die AB-BA die Disziplinaruntersuchung nicht an einen externen Leiter delegieren dürfe; es erachtete deshalb die Verfügung des Verfahrensleiters, zwei Anwälte wegen Interessenkonflikts nicht als Rechtsvertreter des Bundesanwalts zuzulassen, als nichtig. (Urteil 8C_551/2019)
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