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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Die Konzernverantwortungsinitiative stellt einen der zentralen Diskussionsgegenstände der gegenwärtigen Menschenrechtsdebatte der Schweiz dar. Die Problemstellung gewinnt unter Anbetracht der zunehmenden Globalisierung und der immer stärkeren Position multinationaler Unternehmen in der Weltgesellschaft an Bedeutung. Petru Emanuel Zlătescu gibt einen Überblick über den nationalen und internationalen Kontext der Initiative und verdeutlicht die Ziele und Kernbestimmungen des Verfassungsentwurfs.

Die neue DSGVO hat die Betroffenenrechte erheblich gestärkt. Dies hat zur Folge, dass sich Unternehmen erheblich gesteigerten gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund stellt Marcel Griesinger zunächst die Voraussetzungen und die Anforderungen bei der Umsetzung eines Auskunftsbegehrens dar und geht sodann auf zwei zentrale Gerichtsentscheide zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ein.

Profiling ist einer der letzten grossen Streitpunkte der laufenden Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes. Cornelia Stengel und Luca Stäuble stellen die Versionen des Bundesrats und der beiden Räte dem geltenden Recht sowie der Regelung der DSGVO gegenüber und zeigen auf, dass Profiling nicht dem Persönlichkeitsprofil nach geltendem Recht gleichgestellt und damit auch nicht denselben qualifizierten Rechtsfolgen unterstellt werden kann. 

Wie weiter mit dem Institutionellen Abkommen? Christa Tobler zeigt im Sinne einer Auslegeordnung verschiedene Varianten des weiteren Vorgehens, wie sie von wissenschaftlicher und politischer Seite her vorgeschlagen werden, auf. Dabei geht die Autorin auch auf die konkreten Vorschläge des Bundesrats ein und macht einen eigenen Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung zum Entwurfstext.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

Wissenschaftliche Beiträge
Petru Emanuel Zlătescu
Abstract

Die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) stellt einen der belangvollsten Diskussionsgegenstände der gegenwärtigen Menschenrechtsdebatte der Schweiz dar. Um die Pro- und Contra-Argumente für bzw. gegen die Annahme der KVI überhaupt würdigen zu können, erscheint vor allem eine Analyse der völkerrechtlichen und internationalen Entwicklungen im Bereich Unternehmen und Menschenrechte als notwendig. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den nationalen und internationalen Kontext der Initiative geben und die Ziele und Kernbestimmungen des Verfassungsentwurfs verdeutlichen.

Marcel Griesinger
Marcel Griesinger
Abstract

Durch das seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutzrecht, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die Betroffenenrecht erheblich gestärkt. Dies hat zur Folge, dass sich Unternehmen erheblich gesteigerten gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO aus Unternehmenssicht detailliert dar und geht darauf ein, in welchen Konstellationen die DSGVO auf Schweizer Unternehmen zur Anwendung gelangt. Schliesslich werden zwei aktuelle Urteile hierzu ausführlich dargestellt und die wesentlichen Konsequenzen aus Unternehmenssicht zusammengefasst.

Christa Tobler
Christa Tobler
Abstract

Im Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den Entwurfstext für ein Institutionelles Abkommen Schweiz-EU. Nach der Durchführung einer Konsultation informierte er die Europäische Kommission darüber, dass er das Verhandlungsergebnis in weiten Teilen als im Interesse der Schweiz erachte, dass aber in drei Bereichen noch Klärungen erforderlich seien. Inzwischen liegen verschiedene Vorschläge dazu vor, wie in dieser Situation weiter vorgegangen werden soll. Der Artikel bietet eine Auslegeordnung der Varianten, einschliesslich eines eigenen Vorschlags der Autorin für eine Gemeinsame Erklärung zum Entwurfstext.

Beiträge
Cornelia Stengel
Cornelia Stengel
Luca Stäuble
Luca Stäuble
Abstract

Im Mittelpunkt der laufenden Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes steht unter anderem die kontrovers diskutierte Frage der Ausgestaltung und Einordnung von Profiling. Der vorliegende Beitrag stellt die Versionen des Bundesrats und der beiden Räte dem geltenden Recht und der Regelung der EU-DSGVO gegenüber und zeigt auf, dass Profiling nicht dem Persönlichkeitsprofil nach geltendem Recht gleichgestellt werden kann. Mit Profiling wird eine Form einer Datenbearbeitung bezeichnet, während ein Persönlichkeitsprofil deren Ergebnis ist. Gerade bei der Anknüpfung von Rechtsfolgen ist dieser Unterschied zu berücksichtigen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde eines verwahrten Mannes nicht eingetreten, der eine bedingte Entlassung gefordert hatte. Der 66-Jährige wurde Ende 1998 wegen Vergewaltigung verurteilt und verwahrt. (Maddalozzo c. Suisse requête no 19338/18)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die 2019 vom Zürcher Kantonsrat beschlossene Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes ab, wonach Auflagen und Weisungen nicht selbstständig angefochten werden können. Der fraglichen Bestimmung kann ein Sinn zugemessen werden, der sich mit der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie vereinbaren lässt. (Urteil 8C_152/2019)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines deutschen Kunden der Grossbank UBS teilweise gutgeheissen. Der Mann verlangte, dass ihm seine 299 Unzen Gold ausgehändigt werden. Die Bank weigerte sich, weil der Mann die korrekte Versteuerung des Goldes nicht schriftlich bestätigen wollte. Nun muss das Aargauer Obergericht als Vorinstanz prüfen, ob sich die UBS mit der Herausgabe der rund 8,4 Kilogramm Gold nach deutschem Recht strafbar machen würde. (Urteil 4A_263/2019)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Wenn Schweizer Kühe im Sommer auf einer grenznahen französischen Alp weiden, ist die Milch dann schweizerisch? Nein, befand das Bundesamt für Landwirtschaft und verlangte Zulagen zurück. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Amt nun eines Besseren belehrt und die Beschwerde der betroffenen Bauernfamilie gutgeheissen. (Urteil B-4955/2018)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht kam bereits kürzlich zum Schluss, dass die von den italienischen Behörden gelieferten Garantien zu unspezifisch waren, da Familien, die aus der Schweiz nach Italien überstellt werden müssten, nach neuer Rechtslage nicht länger Zugang zu den Zweitaufnahmezentren haben. Das Urteil E-962/2019 bestätigt und konkretisiert diese Rechtsprechung: Die italienischen Behörden müssen noch konkretere Garantien betreffend die Aufnahmebedingungen im Einzelfall abgeben. Neu müssen die Schweizer Asylbehörden für schwer erkrankte Asylsuchende, die sofort nach der Ankunft in Italien auf lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, individuelle Zusicherungen einholen betreffend die Gewährleistung der nötigen medizinischen Versorgung und Unterbringung. (Urteil E-962/2019)

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November 2019 bis und mit 16. Dezember 2019 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.