Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Die Änderung des CO2-Gesetzes und das Abkommen mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Rainer Baisch und Rolf H. Weber bieten einen Rückblick von Kyoto über Doha bis Paris und beschreiben die Herausforderungen, welche bei der Etablierung eines wirksamen Emissionshandelssystems auftraten. Darauf aufbauend werden die regulatorischen Entwicklungen, die den Emissionshandel in den nächsten Jahren prägen dürften, erläutert.
Das Tempo und der Umfang der Regulierung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung nehmen ständig zu. Michael Kunz stellt in einem ersten Teil die Änderungen vor, welche bereits 2019 in Kraft getreten sind. Im Vordergrund steht die Umsetzung der Empfehlung des Global Forums. Der Teil II zu den Gesetzesänderungen, welche am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, folgt.
Wir wünschen Ihnen ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr sowie weiterhin eine spannende Lektüre.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
Die Top 20 Jusletter-Beiträge 2019
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- Simona Wantz / Sara Licci, Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten bei internen Untersuchungen, in: Jusletter 18. Februar 2019
- Dario R. Buschor, Recruiting von Substituten in den grössten Schweizer Wirtschaftskanzleien, in: Jusletter 11. März 2019
- Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 21. Januar 2019
- Thomas Geiser, Regelung des Scheidungsunterhalts im Ehevertrag?, in: Jusletter 4. November 2019
- Roland Hürlimann / Daniel Wuffli, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts im Werkvertragsrecht, in: Jusletter 1. April 2019
- Barbara Graham-Siegenthaler / Philine Getzmann, Finanzielle Beziehungen unter den Ehegatten und zu Dritten, in: Jusletter 25. Februar 2019
- André Tanner, Der bankinterne Compliance Officer, in: Jusletter 30. September 2019
- Michael Hochstrasser / Arnold F. Rusch, Der Vertrag des Passagiers mit den SBB (2.0), in: Jusletter 23. September 2019
- Peter Burkhalter / Sibylle Brunner, Schimmelpilzbefall, in: Jusletter 11. Februar 2019
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Wir bedanken uns bei unseren Redaktorinnen und Redaktoren sowie unseren Autorinnen und Autoren für ihre wertvolle Arbeit und natürlich bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihre Treue und das Interesse.
Abstract
Der EU-Gesetzgeber verschärfte die Regulierung des Europäischen Emissionshandels in den letzten Jahren, indem er verschiedene Bereiche durch zielgerichtete Veränderungen reformierte. Im Jahr 2021 geht das EU-ETS in seine vierte Phase und soll in dieser Periode die EU-Emissionsreduktionsziele für 2030 realisieren. Zudem unterstellte MiFID II auch den Spot-Handel von Emissionszertifikaten der Finanzmarktgesetzgebung und eine Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen zum Register soll unerwünschte Aktivitäten einschränken. Vieles davon hat auch Relevanz für die Schweiz, weil ab 2020 das schweizerische ETS mit dem EU-ETS verbunden ist.
Abstract
Das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung in der Schweiz steht in den kommenden Jahren vor seinem grössten Um- und Ausbau. Zusätzlich zu den bisherigen zwölf (!) Revisionen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) seit 2006 – knapp eine Änderung pro Jahr – werden in den nächsten Jahren mindestens drei weitere Änderungen erfolgen. Hinzu kommen als Folge dieser Entwicklung zahllose Änderungen in anderen Bundesgesetzen und nachgelagerten Regularien, welche direkt oder indirekt mit der Geldwäschereiprävention verknüpft sind.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Swisscom AG und der Swisscom (Schweiz) AG gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der von der WEKO festgestellten Verletzung des Kartellgesetzes durch die Preispolitik bei ADSL-Diensten ab. Die Beschwerdeführerinnen erfüllen den Tatbestand der «Kosten-Preis-Schere» in Bezug auf die Jahre 2001 bis 2007. Die vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Sanktion von rund 186 Millionen Franken ist nicht zu beanstanden. (Urteil 2C_985/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Ob bei einer Person ein Härtefall vorliegt, weil sie «in der Schweiz geboren oder aufgewachsen» ist, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist vielmehr im Einzelfall anhand der gängigen Integrationskriterien durchzuführen. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor. (Urteil 6B_690/2019)
Abstract
BGer – Die seit dem 1. Oktober 2016 geltenden neuen Bestimmungen über die Landesverweisung von straffälligen Ausländern sind nur auf Delikte anwendbar, die nach diesem Datum begangen wurden. Der ausländerrechtliche Widerruf einer Niederlassungsbewilligung ist unzulässig, wenn er nur damit begründet wird, dass ein Delikt begangen wurde, für welches ein Strafgericht bereits eine Strafe oder Massnahme verhängt, jedoch von einer Landesverweisung abgesehen hat. Dasselbe gilt, wenn der ausländerrechtliche Widerruf zwar gestützt auf vor dem 1. Oktober 2016 begangene Delikte erfolgte, inzwischen ein Strafgericht jedoch von einer Landesverweisung abgesehen hat, sofern es in seiner Prüfung des Härtefalls umfassend auch die vorher begangenen Delikte berücksichtigt hat. (Urteile 2C_305/2018, 2C_1154/2018, 2C_358/2019, 2C_468/2019, 2C_628/2019)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines in der Schweiz lebenden Forschers gegen einen Auslieferungsentscheid an die USA nicht eingetreten. Die USA werfen dem Mann vor, Geschäftsgeheimnisse verraten zu haben. (Urteil 1C_641/2019)
Abstract
BGer – Russland muss zwölf ukrainischen Gesellschaften für die Enteignung von Tankstellen und weiteren Besitztümern auf der Krim-Halbinsel eine Entschädigung von insgesamt 80 Millionen US-Dollar zahlen. Das Bundesgerichthat zwei Beschwerden der Russischen Föderation abgewiesen. (Urteile 4A_244/2019 und 4A_246/2019)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der die Löschung und Änderung von Daten über sich beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) verlangte. Der Mann hatte ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung gestellt, es nach einem negativen Amtsbericht des Fedpol aber wieder zurückgezogen. (Urteil A-7131/2018)
Abstract
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat gegenüber einer früheren Angestellten die Fürsorgepflicht als Arbeitgeberin verletzt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Nun müssen allfällige Haftungsfragen geklärt werden. (Urteil A-6750/2018)
Abstract
BVGer – Das Fedpol hatte im Jahr 2017 ein zehnjähriges Einreiseverbot gegenüber einem Mann erlassen, der Kontakte zu Mitgliedern der salafistischen Bewegung pflegte. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar verschiedene Verfahrensmängel festgestellt, diese aber im Beschwerdeverfahren geheilt und die ausgesprochene Massnahme bestätigt. (Urteil F-4618/2017)
Abstract
BVGer – Das Fedpol hatte im Jahr 2017 die sofortige Ausweisung und ein 15-jähriges Einreiseverbot gegen einen Sympathisanten des «Islamischen Staates» ausgesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die getroffenen Massnahmen. (Urteil F-7061/2017)
Abstract
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Simonetta Sommaruga, hat die Verordnung über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) unterzeichnet. Die Verordnung regelt die Anforderungen an Agglomerationsprogramme sowie die wichtigsten Schritte von deren Prüfung durch den Bund. Neue Richtlinien für das Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) präzisieren die Verordnung.
Abstract
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen den ukrainischen Staatsbürger und langjährigen Abgeordneten des ukrainischen Parlaments Mykola Martynenko sowie einen zweiten ukrainischen Staatsbürger Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, in bandenmässiger Begehung rund 2.8 Millionen Euro über den Schweizer Finanzplatz gewaschen zu haben.
Abstract
Am 1. Januar 2020 tritt in der Schweiz das neue Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pflanzen, die nicht den in der Schweiz geltenden Pflanzengesundheitsvorschriften entsprechen, kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Flora, die Kulturpflanzen und den Wald haben. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Prävention zu verstärken und so die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden. Neu braucht es für die Einfuhr von Pflanzen obligatorisch eine amtliche Bescheinigung.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2020 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Abstract
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Wintersession 2019 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
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