Keine Revision der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung
Aufgrund eines Anliegens des Kantons Genf führte das EJPD von Mai bis September 2019 eine Vernehmlassung zu einer Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung durch. Vorgeschlagen war in der Verordnung eine Regelung von Messmitteln für die automatische Erkennung von Kontrollschildern zur Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr. Infolge der Ergebnisse der Vernehmlassung sowie eines Urteils des Bundesgerichts im Oktober 2019 hat das EJPD nun entschieden, auf diese Revision zu verzichten.
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