Bundesrat lockert Deklarationsregeln bei Lebensmitteln
Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Deshalb stimmen die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, verabschiedete der Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. April 2020 eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung. Die Änderung ist ab sofort und während sechs Monaten gültig.
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